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WordPress barrierefrei machen: Was das BFSG von Ihnen verlangt

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Seit Juni 2025 ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz in Kraft, und seit Anfang 2026 wird es auch tatsächlich kontrolliert – die Marktüberwachungsbehörden sind aktiv, und es kursieren bereits Abmahnungen. Was für viele kleine Unternehmen bisher wie ein fernes Thema wirkte, ist jetzt konkret geworden. Die häufigste Reaktion, die ich höre, ist Verunsicherung: „Muss ich das jetzt auch machen?“

Die ehrliche Antwort: Es kommt darauf an. Nicht jede Website ist betroffen, aber auch kleiner zu sein, als man denkt, schützt nicht automatisch. Hier die Einordnung, ohne Panikmache und ohne Verharmlosung.

Nicht sicher, ob das BFSG für Ihre Website gilt?
Schicken Sie mir die URL. Ich schaue mir an, wie Ihre Seite aufgebaut ist, und ordne die rechtliche Lage für Sie ein.

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Betrifft mich das überhaupt?

Grob gilt: Das BFSG betrifft Websites, über die Verbraucher aktiv etwas tun können – ein Kontaktformular ausfüllen, einen Termin buchen, etwas bestellen. Reine Informationsseiten ohne jede Interaktion fallen eher heraus, aber schon ein einfaches Anfrageformular reicht laut den offiziellen Leitlinien aus, um darunterzufallen.

Es gibt eine wichtige Ausnahme: Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz sind bei reinen Dienstleistungen ausgenommen. Ein Coach, eine kleine Kanzlei, ein Handwerksbetrieb mit ein paar Mitarbeitenden – in vielen Fällen tatsächlich nicht verpflichtet. Diese Ausnahme gilt allerdings nicht, wenn Sie Produkte verkaufen (dann greift die Pflicht unabhängig von der Unternehmensgröße), und sie befreit Sie nicht automatisch von jeder Sorgfaltspflicht.

Kurz zum Selbstcheck: Haben Sie einen Shop, eine Buchungsfunktion oder verkaufen Sie Produkte? Dann sind Sie mit hoher Wahrscheinlichkeit betroffen. Sind Sie ein kleines Dienstleistungsunternehmen mit Kontaktformular? Dann lohnt sich eine genauere Prüfung der Schwellenwerte, bevor Sie sich auf die Ausnahme verlassen.

Was „barrierefrei“ technisch bedeutet

Der Maßstab ist WCAG 2.1 auf Stufe AA – ein internationaler Standard, der sich in vier Grundprinzipien zusammenfassen lässt:

  • Wahrnehmbar: Bilder brauchen Alternativtexte, Videos brauchen Untertitel, Farbkontraste müssen ausreichend sein (mindestens 4,5:1 bei normalem Text).
  • Bedienbar: Die komplette Website muss sich per Tastatur bedienen lassen, ohne Maus. Der Fokus beim Durchtabben muss sichtbar sein.
  • Verständlich: Klare Sprache, verständliche Formular-Beschriftungen und hilfreiche Fehlermeldungen statt kryptischer Codes.
  • Robust: Die Website muss mit unterschiedlicher Hilfstechnologie (etwa Screenreadern) zuverlässig funktionieren.

Zusätzlich braucht es in vielen Fällen eine Barrierefreiheitserklärung – eine Seite, die den aktuellen Stand dokumentiert, bekannte Einschränkungen benennt und eine Möglichkeit bietet, Probleme zu melden.

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Warum das bei WordPress nicht automatisch gegeben ist

WordPress selbst wird im Kern kontinuierlich barrierefreier weiterentwickelt, aber das gilt nicht automatisch für alles, was darauf aufbaut. Viele kostenlose und auch kommerzielle Themes setzen stark auf visuelle Effekte und vernachlässigen dabei die semantische Struktur, die Screenreader und Tastaturnavigation brauchen. Auch Page Builder wie Elementor können Probleme verursachen, wenn sie nicht sauber konfiguriert sind – etwa durch verschachtelte Elemente ohne klare Struktur oder Buttons, die sich nicht per Tastatur ansteuern lassen.

Das bedeutet praktisch: Selbst eine moderne, gut aussehende WordPress-Website ist nicht automatisch barrierefrei. Es braucht eine gezielte Prüfung, welche Bausteine betroffen sind – oft sind es genau die immer gleichen Stellen: Formulare ohne saubere Labels, Bilder ohne Alt-Text, zu geringer Kontrast bei Buttons, oder Navigation, die sich nur mit der Maus bedienen lässt.

Wie eine Umsetzung normalerweise abläuft

  1. Kurzer Statuscheck: Betrifft Sie das BFSG überhaupt, und wenn ja, wie weit ist Ihre Website aktuell von den Anforderungen entfernt?
  2. Technische Prüfung: Theme, Formulare, Kontraste, Tastaturbedienbarkeit und Struktur werden systematisch durchgegangen.
  3. Priorisierte Korrektur: Nicht alles gleichzeitig, sondern zuerst die Punkte mit dem größten Risiko und dem geringsten Aufwand.
  4. Barrierefreiheitserklärung erstellen: Dokumentation des Ist-Zustands, bekannter Einschränkungen und eines Feedback-Wegs.

Von sogenannten Overlay-Widgets, die eine schnelle Komplett-Lösung per Skript versprechen, würde ich eher abraten – sie beheben die eigentlichen Barrieren im Code nicht und sind rechtlich umstritten. Nachhaltiger ist es, die Probleme direkt im Theme und in den Inhalten zu lösen, ähnlich wie bei einer gründlichen technischen Überarbeitung statt einer kosmetischen Notlösung.

Kurz und ehrlich beantwortet

Bin ich als Kleinstunternehmen automatisch ausgenommen?

Nur bei reinen Dienstleistungen, und nur wenn Sie unter 10 Beschäftigte und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz haben. Bei Produkten gilt die Ausnahme nicht, unabhängig von der Unternehmensgröße.

Reicht ein Kontaktformular schon aus, um unter das Gesetz zu fallen?

Ja, laut den offiziellen Leitlinien reicht bereits ein einfaches Anfrage- oder Kontaktformular, damit die Website als interaktive Dienstleistung gilt.

Was kostet eine Umsetzung ungefähr?

Das hängt stark vom Ist-Zustand Ihrer Website ab. Eine reine Info-Website mit sauberem Theme braucht oft nur kleinere Anpassungen, eine ältere Seite mit vielen individuellen Elementen entsprechend mehr Aufwand.

Reicht ein Accessibility-Overlay-Plugin?

Nicht dauerhaft. Diese Tools versprechen eine schnelle Lösung per Skript, beheben die eigentlichen strukturellen Probleme aber nicht und gelten rechtlich als umstritten.

Wo bekomme ich neutrale, kostenlose Beratung?

Die Bundesfachstelle Barrierefreiheit bietet Kleinstunternehmen eine kostenlose Erstberatung zu den eigenen Pflichten an.

Hinweis: Dieser Beitrag bietet eine praktische Einordnung, ersetzt aber keine Rechtsberatung. Bei Unsicherheit über Ihre konkrete Pflicht empfiehlt sich eine anwaltliche Prüfung.

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