Falls Ihre Website einen Chat-Assistenten, einen KI-gestützten Buchungshelfer oder ein ähnliches Tool nutzt, das mit Besuchern „spricht“: Ab dem 2. August 2026 reicht es nicht mehr, dass das Ding einfach funktioniert. Die neue EU-Kennzeichnungspflicht für KI-Systeme verlangt, dass Nutzer unmissverständlich erfahren, dass sie gerade mit einer KI kommunizieren, nicht mit einem Menschen.
Das betrifft nicht nur große Konzerne. Die Regel gilt unabhängig von der Unternehmensgröße – sobald KI sichtbar zum Einsatz kommt, sind auch Einzelunternehmer und kleine Betriebe in der Pflicht. Die gute Nachricht: Die Umsetzung ist in den meisten Fällen unkompliziert, wenn man weiß, worauf es ankommt.
Nicht sicher, ob Ihre Website betroffen ist?
Schicken Sie mir die URL. Ich schaue mir an, welche KI-Elemente auf Ihrer Seite laufen, und setze die Kennzeichnung sauber um.
URL schicken, Einschätzung bekommen
Betrifft mich das überhaupt?
Die Pflicht greift vor allem in drei Fällen, die für eine typische Unternehmens-Website relevant sind:
- Ein KI-Chatbot oder virtueller Assistent beantwortet Anfragen auf Ihrer Website, sei es über ein Chat-Fenster, einen Buchungsassistenten oder eine automatisierte Support-Funktion.
- KI-generierte oder KI-veränderte Bilder, die reale Personen, Orte oder Ereignisse so realistisch darstellen, dass man sie für echt halten könnte (sogenannte Deepfakes).
- KI-generierte Texte zu Themen von öffentlichem Interesse – etwa Gesundheit, Politik oder gesellschaftliche Themen –, sofern kein Mensch den Text inhaltlich geprüft und die redaktionelle Verantwortung übernommen hat.
Für die meisten klassischen Website-Texte, Produktbeschreibungen oder Blogartikel entwarnt der letzte Punkt: Wenn Sie KI als Schreibhilfe nutzen und die Texte anschließend selbst prüfen und überarbeiten, sind Sie bei den allermeisten Inhalten auf der sicheren Seite. Anders sieht es beim Chatbot aus: Dort gibt es keine vergleichbare Ausnahme durch redaktionelle Kontrolle – wer mit Besuchern automatisiert „spricht“, muss das kennzeichnen, unabhängig davon, wie gut die Antworten vorbereitet sind.
Was die Kennzeichnung konkret bedeutet
Bei einem Chatbot reicht laut aktuellem Stand ein klarer, sichtbarer Hinweis, dass es sich um eine KI handelt – etwa direkt im Chat-Fenster oder als Teil der ersten Begrüßungsnachricht. Eine Kennzeichnung jeder einzelnen Antwort ist nicht erforderlich, der Hinweis muss aber unmissverständlich sein und darf nicht in den AGB versteckt werden.
Bei KI-generierten Bildern, die real wirken könnten, braucht es einen sichtbaren Hinweis am Bild selbst, zum Beispiel in Form eines kurzen Bildnachweises. Eine praktikable Formulierung dafür könnte etwa lauten: Verwendete Bilder stammen aus eigener Produktion, aus Bilddatenbanken oder wurden mithilfe von KI erstellt, wobei KI-generierte Bilder direkt am Bild gekennzeichnet werden.
Wichtig: Es gibt keinen Bestandsschutz. Auch ein Chatbot, der schon seit Jahren läuft, muss ab dem Stichtag die Offenlegungspflicht erfüllen, wenn er weiterhin aktiv mit Besuchern kommuniziert.
Läuft bei Ihnen ein Chat-Widget oder Buchungsassistent?
Ich prüfe, ob und wie er gekennzeichnet werden muss, und setze die Anpassung direkt um.
Wie die Umsetzung bei einer WordPress-Website normalerweise aussieht
- Bestandsaufnahme: Welche KI-Elemente sind überhaupt im Einsatz – ein Chat-Plugin, ein Buchungsassistent, KI-generierte Bilder in Beiträgen?
- Chatbot-Hinweis einbauen: Ein klar sichtbarer Text direkt im Chat-Fenster oder in der Begrüßungsnachricht, meist eine kleine Anpassung im jeweiligen Plugin oder Theme.
- Bildnachweise ergänzen: Bei Bedarf ein kurzer, standardisierter Hinweis im Impressum oder direkt am Bild, je nachdem, wie die Bilder eingebunden sind.
- Kurze Dokumentation: Eine einfache interne Notiz, welche KI-Systeme wo eingesetzt werden und wer dafür verantwortlich ist, reicht für die meisten kleinen Unternehmen als Nachweis aus.
Das lässt sich in der Regel im Rahmen einer kurzen technischen Anpassung erledigen, ähnlich unkompliziert wie die Anpassungen, die auch für die Barrierefreiheit nach BFSG nötig sind – beide Themen betreffen aktuell viele kleine Website-Betreiber gleichzeitig und lassen sich oft in einem Aufwasch mit erledigen.
Kurz und ehrlich beantwortet
Muss ich jede einzelne Chatbot-Antwort kennzeichnen?
Nein. Ein klarer, gut sichtbarer Hinweis zu Beginn der Interaktion reicht aus, muss aber unmissverständlich sein.
Betrifft mich das auch als kleines Unternehmen?
Ja, die Regelung unterscheidet nicht nach Unternehmensgröße. Sobald KI sichtbar gegenüber Kunden eingesetzt wird, gilt die Pflicht auch für Einzelunternehmer und kleine Betriebe.
Muss ich meine mit KI unterstützten Blogtexte kennzeichnen?
In den meisten Fällen nein, solange Sie die Texte selbst inhaltlich prüfen, überarbeiten und die redaktionelle Verantwortung dafür übernehmen.
Was, wenn mein Chatbot schon länger läuft?
Es gibt keinen Bestandsschutz. Jedes System, das ab dem Stichtag noch aktiv mit Nutzern kommuniziert, muss die Kennzeichnung erfüllen.
Was passiert, wenn ich das ignoriere?
Es drohen Bußgelder, für kleinere Unternehmen zwar mit reduzierten Höchstgrenzen als bei Konzernen, aber dennoch potenziell empfindlich.
Hinweis: Dieser Beitrag bietet eine praktische Einordnung, ersetzt aber keine Rechtsberatung. Bei Unsicherheit über Ihre konkrete Pflicht empfiehlt sich eine anwaltliche Prüfung.
Schicken Sie mir einfach die URL.
Ich prüfe, welche KI-Elemente auf Ihrer Website kennzeichnungspflichtig sind, und setze die Anpassung rechtzeitig vor dem Stichtag um.