Problem prüfen lassen

Domain gehört der alten Agentur? So bekommen Sie sie zurück

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Ein Satz, der bei diesem Thema öfter fällt, als man denkt: „Ich dachte, die Domain gehört mir.“ Dann kommt der Moment der Trennung – die Zusammenarbeit mit der bisherigen Agentur oder dem Webdesigner endet, aus welchem Grund auch immer –, und plötzlich stellt sich heraus: Ihre eigene Firmendomain, unter der Sie seit Jahren gefunden werden, ist gar nicht auf Ihr Unternehmen registriert. Sondern auf die Agentur.

Das ist unangenehmer als das Plugin-Lizenz-Thema, das wir bereits behandelt haben, weil hier nicht nur ein einzelnes Werkzeug betroffen ist, sondern Ihre gesamte digitale Adresse – E-Mails, Website, jahrelang aufgebaute Suchmaschinen-Sichtbarkeit. Die gute Nachricht vorweg: In den meisten Fällen lässt sich das klären, auch wenn es je nach Gegenüber unterschiedlich reibungslos abläuft.

Nicht sicher, wem Ihre Domain wirklich gehört?
Schicken Sie mir Ihre Domain. Ich prüfe den eingetragenen Inhaber und sage Ihnen, wo Sie stehen.

Domain prüfen lassen

Wie Sie das in fünf Minuten selbst herausfinden

Bei einer .de-Domain fragen Sie über die DENIC-Domainabfrage (denic.de) den eingetragenen Inhaber ab. Steht dort der Name der Agentur oder eines ihrer Mitarbeiter statt Ihres eigenen Unternehmens, ist das ein klares Warnsignal. Bei anderen Domain-Endungen funktioniert eine WHOIS-Abfrage nach demselben Prinzip, auch wenn seit einigen Jahren aus Datenschutzgründen nicht immer alle Angaben öffentlich sichtbar sind.

Ein weiteres Indiz: Wenn die Rechnung für die Domain jährlich von der Agentur kommt, statt direkt von einem Provider oder Registrar an Sie – das deutet oft darauf hin, dass die Agentur selbst als Vertragspartner registriert ist, nicht Ihr Unternehmen.

Warum das rechtlich eigentlich nicht so sein sollte

Nach der Rechtsprechung zum Namensrecht (§ 12 BGB) haben Unternehmen grundsätzlich einen Anspruch auf Domains, die den eigenen Firmennamen enthalten. Es gilt als unzulässig, wenn eine beauftragte Agentur eine Domain, die klar dem Kundennamen entspricht, auf den eigenen Namen registriert, statt auf den Kunden. In der Praxis passiert das trotzdem – häufig nicht aus böser Absicht, sondern aus Bequemlichkeit bei der Einrichtung, manchmal aber auch bewusst, um Kunden langfristig zu binden.

Die Domain läuft tatsächlich nicht auf Ihren Namen?
Ich kläre mit Ihnen die nächsten Schritte, unabhängig davon, ob die Agentur kooperativ ist oder nicht.

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Wie eine Übertragung normalerweise abläuft

Bei einer kooperativen Agentur ist das oft unkompliziert: Ein formloser Antrag auf Inhaberwechsel (bei .de-Domains über den sogenannten KK-Antrag, „Change of Holder“) reicht meist aus, und die Domain wechselt innerhalb weniger Tage auf Ihren Namen. Manche Registrare verlangen zusätzlich eine sogenannte Auth-Info oder einen Transfer-Code, den die Agentur bereitstellen muss.

Schwieriger wird es, wenn die Agentur nicht kooperiert – etwa eine Ablösesumme verlangt, den Prozess verschleppt oder gar nicht mehr reagiert. In diesem Fall hilft in der Regel zunächst ein klarer, schriftlicher Verweis auf den eigenen Namensrechtsanspruch. Bleibt das erfolglos, kann bei der DENIC ein sogenanntes Dispute-Verfahren eingeleitet werden, das Ihre Ansprüche zumindest vorläufig sichert, während die eigentliche Klärung läuft. In hartnäckigen Fällen führt der Weg über eine anwaltliche Aufforderung oder, im Extremfall, über eine gerichtliche Klärung.

Ist die Agentur nicht mehr existent oder insolvent, gilt eine andere Logik: Die Domain fällt dann in der Regel in die Insolvenzmasse, und der Ansprechpartner wird der Insolvenzverwalter statt der ursprünglichen Agentur.

Was Sie tun können, bevor es überhaupt so weit kommt

Falls Sie aktuell mit einer Agentur zusammenarbeiten und die Frage noch nicht geklärt haben: Fragen Sie jetzt aktiv nach, auf wessen Namen Ihre Domain registriert ist. Ein seriöser Dienstleister hat damit kein Problem und klärt das transparent. Zögert jemand bei dieser Frage oder reagiert ausweichend, ist das selbst schon ein Warnsignal, das eine genauere Prüfung wert ist – ähnlich wie bei der Frage, wem eigentlich Ihre Plugin-Lizenzen gehören.

Kurz und ehrlich beantwortet

Habe ich automatisch Anspruch auf meine Domain, wenn sie meinen Firmennamen enthält?

Nach dem Namensrecht besteht grundsätzlich ein solcher Anspruch, die konkrete Durchsetzung hängt aber vom Einzelfall und von der Kooperationsbereitschaft der Gegenseite ab.

Was, wenn die Agentur eine Ablösezahlung für die Domain verlangt?

Das kommt vor, ist aber rechtlich angreifbar, wenn die Domain klar Ihrem Firmennamen entspricht. Vor einer Zahlung lohnt sich eine rechtliche Prüfung der eigenen Ansprüche.

Was, wenn die Agentur gar nicht mehr existiert?

Dann wird meist der Insolvenzverwalter oder, bei vollständiger Auflösung ohne Nachfolge, ein Dispute-Verfahren bei der zuständigen Registrierungsstelle der richtige Ansprechpartner.

Kann ich die Domain einfach neu registrieren, wenn sie gerade frei wird?

Nur wenn sie tatsächlich freigegeben wird. Solange die alte Registrierung besteht, ist das keine Option, unabhängig davon, wie berechtigt Ihr Anspruch ist.

Wie verhindere ich das bei einer neuen Website?

Bestehen Sie von Anfang an darauf, selbst als Domain-Inhaber eingetragen zu werden, auch wenn die technische Verwaltung bei der Agentur liegt. Das lässt sich meist unkompliziert vertraglich festhalten.

Schicken Sie mir einfach Ihre Domain.
Ich prüfe den aktuellen Inhaber und sage Ihnen, welcher Weg zur Klärung in Ihrem Fall sinnvoll ist.

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